Batterieverordnung
Nach der Batterieverordnung sind wir als Händler verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind nach der Batterieverordnung gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle „Am Tannenkopp 2 a in 18195 Tessin“, in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem entsprechenden Zeichen nach Anhang 1 Nr. 1 und 3 der Batterieverordnung, versehen. Dieses setzt sich aus einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zusammen.